Die beiden westlichen Kopfstege im Hafen wurden bisher mehrheitlich und zunehmend von grossen Gastbooten genutzt, welche bei den offiziellen Gästeplätzen nicht anlegen konnten.
Bedingt durch die verengte Hafenzufahrt wurde jedoch die Ein und Ausfahrt insbesondere für Jollen und Katamarane dadurch erheblich erschwert. Bei dieser eingeschränkten Kanalbreite wird das Aufkreuzen für diese Boote gegen den Wind verunmöglicht.
Damit der Hafenmeister Kontrolle ausüben kann, wurde an beiden Kopfstegen je eine Hinweistafel angebracht, dass das Anlegen einer ausdrücklichen Bewilligung des Hafenmeisters erfordert.
Der Hafenmeister entscheidet, je nach Grösse und Breite des Gastbootes und des Hafenbetriebes ob dieses dort anlegen bzw. bleiben kann.
Der Hafenmeister ist über freie Plätze immer im Bild und findet meistens eine Lösung, sofern der Hafenbetrieb nicht eingeschränkt wird.
Wir sind uns bewusst, dass für viele Gäste das Übernachten oder Verweilen in unserem Hafen im Laufe der Zeit mit neuen Hindernissen verbunden war oder gar verunmöglicht wurde.
Es entspricht unserem Interesse, dass die Gäste sich im Bootshafen Flüelen wohl fühlen.
Dies erfordert beidseitig Toleranz und gegenseitiges Verständnis. Jedoch sind wir in erster Linie unseren Mietern verpflichtet, denen wir einen unbehinderten Hafenbetrieb garantieren wollen.
In diesem Sinne halten wir unsere bisherige Praxis auf den offiziellen Gästeplätzen aufrecht und unser Hafenmeister ist bestrebt immer eine allseits zufriedene Lösung zu finden.
Flüelen, im Mai 2018
Genossenschaft Bootshafen Flüelen